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Das Rauchen im Wald ist in Nordrhein-Westfalen von März bis Oktober nahezu generell untersagt, offenes Feuer darf auch in einem Abstand von 100 Metern zu einem Waldrand nicht entzündet werden. Dies gilt für Lagerfeuer ebenso wie für Grillfeuer. Zudem liegen der Waldbrand-Gefahrenindex und der Grasland-Feuerindex aufgrund der geringen Niederschläge in den vergangenen zwei Wochen derzeit schon bei Stufe 3 der fünfteiligen Skala. Dennoch war es ein Lagerfeuer mitten in einem Waldgebiet, das gestern offenbar einen Flächenbrand zwischen Heinenbusch und Gibbinghausen verursachte.
Als die gegen 18.40 Uhr alarmierte Freiwillige Feuerwehr an dem nur über einen Waldweg erreichbaren Einsatzort auf der Kuppe eines bewaldeten Hügels eintraf, hatte sich der Brand bereits auf eine Fläche von knapp 500 Quadratmeter ausgedehnt. Knapp zwei Stunden waren die Wehrleute beschäftigt, den Brand des trockenen Laubs auf dem Waldboden zu löschen und gegen ein Wiederentflammen zu wässern. Zwei Tanklöschfahrzeuge mußten mehrmals pendeln, um Wassernachschub zur Einsatzstelle zu bringen.
Die Polizei, die die Situation vor Ort begutachtete, geht von einer Fahrlässigen Brandstiftung aus. Verursacher konnten trotz des noch stark rauchenden Aschehaufens des Lagerfeuers vor Ort nicht mehr angetroffen werden. Die "Ausstattung" des Brandortes ließ den Eindruck zu, daß dieser nicht zum ersten Mal als Feuerstelle genutzt wurde. (cs)