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In den vergangenen Wochen wurde die Stichstraße des neuen Gewerbegebiets Bövingen-West ausgebaut. An der bisherigen Baustraße wurden Randsteine gesetzt, die Fahrbahn asphaltiert, ein Parkstreifen angelegt und ein parallel zur Fahrbahn verlaufender Gehweg gepflastert. Doch dieser Fußgängerweg ist nur eine halbe Sache - er endet 50 Meter vor der Einmündung der Stichstraße in die Landesstraße 312. Er knickt unvermittelt um 90 Grad ab und führt auf die Fahrbahn. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite findet er quasi eine Fortführung in Form eines Feldweges, der in Richtung Wald führt.
Am Bedarf ist das allerdings nicht orientiert. Während innerhalb des Gewerbegebietes üblicherweise wenig Fußgängerverkehr herrscht, ist der nun fehlende Gehweg-Abschnitt zwischen der Landstraße und dem Feldweg deutlich häufiger frequentiert. Dies liegt daran, daß nicht nur die Gäste des genau auf der gegenüberliegenden Seite der L 312 gelegenen Hotels hier öfters die Fahrbahn kreuzen, um im Wald in Richtung Hohrer Kapelle spazierenzugehen oder zu joggen. Weil der neue Gehweg aber nicht direkt an der Einmündung der L 312 beginnt, müssen die Fußgänger nach Querung der Landstraße eingangs des Gewerbegebietes die Fahrbahn benutzen - eine zusätzliche Gefahrensituation.
Ein Planungsfehler liegt hier jedoch nicht vor, die gewählte Ausführung wurde ganz bewußt so umgesetzt. Würde der Gehweg bis zur Einmündung reichen, könnten Fußgänger hier eine sichere Möglichkeit der Überquerung der Landstraße erwarten. Eine solche gibt es aber nicht. Der an der Fahrbahn auslaufende Gehweg hätte somit eine sogenannte Scheinsicherheit dargestellt. Hier mögen auch haftungsrechtliche Gründe eine Rolle spielen.
Aus dem Rathaus heißt es, es habe umfangreiche Diskussionen mit dem für die L 312 zuständigen 'Landesbetrieb Straßen NRW' gegeben. Eine angedachte Querungshilfe auf der Landstraße war offenbar nicht durchsetzbar. Die beiden Linksabbieger-Spuren aus Richtung Much in das Gewerbegebiet sowie aus Richtung Overath zum Hotelparkplatz hätten eine solche bauliche Anlage an der Stelle auch nicht zugelassen. Den dennoch regen Fußgängerverkehr quer über die Landstraße kann dies aber nicht unterbinden. Dies ist auch kein Wunder, denn genau hier wird eine vom Hauptort kommende Wander- und Fahrradroute quer über die Landesstraße geführt, wie auch entsprechende Schilder ausweisen.
350 Meter weiter nördlich dagegen gibt es einen Fußweg, der vom Gewerbegebiet kommend, unmittelbar bis an die Fahrbahn der L 312 heranreicht. Er bindet die beidseitigen Bushaltestellen der Landstraße an das Gewerbegebiet an. Eine allein schon deswegen notwendige Querung der L 312 an dieser Stelle ist - ebenfalls ohne Querungshilfe - nicht leichter als am Hotel. Der Gehweg erreicht die Landstraße hier in einem wesentlich unübersichtlicheren Kurvenbereich, zudem schräg gegenüber einer Einmündung. Auch ist hier mit 70 Stundenkilometern eine höhere Geschwindigkeit zulässig.
Aus Fußgängersicht ist es daher kaum nachvollziehbar, warum ein Gehweg hier bis zur Fahrbahn der L 312 führen darf, während dies in Höhe des Hotels bewußt vermieden wurde. Daß die Fußgänger dort nun einer doppelten Gefahr ausgesetzt werden, weil sie neben der unvermeidlichen Querung der L 312 auch zur Benutzung der Fahrbahn in der Zufahrt des Gewerbegebietes gezwungen werden, dient kaum deren Sicherheit. (cs)