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Nachrichten - Archiv 2021

30.01.2021 - Gesundheit, Kreisverwaltung:

Infektionen in Bund, Land und Kreis sinkend, lokal erhöht

Die Zahlen der Neuinfektionen mit dem "SARS-CoV-2"-Virus gehen bundesweit weiterhin kontinuierlich zurück. Bei einer Pressekonferenz am Freitag sagte Lothar Wieler, Präsident des 'Robert-Koch-Institut', der Rückgang der 7-Tages-Inzidenz würde nur die vier noch am stärksten betroffenen Bundesländer im Osten der Republik betreffen, während die Zahlen in den anderen Ländern auf gleichem Niveau verblieben seien. Die Statistiken seiner eigenen Behörde sprechen aber eine andere Sprache. So sank der Wert in den Flächenländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachen und Rheinland-Pfalz deutlich. Dies gilt auch für Nordrhein-Westfalen, wo die 7-Tages-Inzidenz innerhalb einer Woche von 107 auf 90 zurückging.

Im Rhein-Sieg-Kreis war der Rückgang noch deutlicher. Der Inzidenzwert betrug am Freitag der Vorwoche noch 96,5, eine Woche später 70,4. Am heutigen Samstag ist er mit 69,9 unter die 70er-Marke gefallen. Innerhalb einer Woche kamen 582 Neuinfektionen hinzu, das sind weniger als 0,1 Prozent der Bevölkerung des Kreisgebietes (im Schnitt 83 Fälle täglich, Gesamtstand 14.362). Ebenfalls rückläufig, wenn auch immer noch besorgniserregend hoch, ist die Zahl der Todesfälle in Verbindung mit der Erkrankung, es waren kreisweit 23 innerhalb von 7 Tagen (309 seit März 2020). Die gesunkenen Infektionszahlen sind auch an der Zahl der Akutfälle ablesbar. Stand gestern waren es noch 529 - der niedrigste Wert seit dem 22. Oktober (Vorwoche 708). Nur noch 1.761 Personen befinden sich in "häuslicher Absonderung" (Vorwoche 2.229).

Anders war die Entwicklung in Much, hier stiegen die Neuinfektionen seit einer Woche überdurchschnittlich an. Binnen Wochenfrist kamen 16 Fälle hinzu, ihre Gesamtzahl seit März 2020 beträgt aktuell 219, dies entspricht etwa 1,5 Prozent der Einwohner/innen. Die "COVID-19"-Akutzahlen erhöhten sich seit einer Woche von neun auf aktuell 17 Fälle. Es wurden keine weiteren Todesfälle registriert (Gesamtstand 2). Die Kreisverwaltung verzeichnet im Gemeindegebiet derzeit keinerlei "Ausbruchs-Geschehen" in Pflege- oder Betreuungs-Einrichtungen.

Das Absinken der Fallzahlen war auch in den Nachbarkreisen zu verzeichnen. So beträgt die 7-Tages-Inzidenzzahl im Rheinisch-Bergischen-Kreis heute 81,2, im Oberbergischen Kreis 112,1. Dort war weiterhin ein starker Rückgang zu verzeichnen, obwohl schon vor einer Woche das Auftreten von neun Fällen einer Untervariante der britischen Virus-Mutation bekanntgegeben wurde. In dem im Süden angrenzenden Kreis Altenkirchen ist der Inzidenzwert sogar auf 24,8 zurückgegangen. Er gehört damit zu nur fünf Kreisen bundesweit unterhalb der 25er-Marke, die sich von Ostfriesland bis Baden-Baden verteilen.

Falls sich die Zahlen in den nächsten zwei Wochen bundesweit weiterhin derart rückläufig entwickeln, ist ein Absinken unter die seit langem angestrebte 7-Tages-Inzidenz von 50 nicht unwahrscheinlich. Dann dürfte die Politik bezüglich einer Fortsetzung des weitreichenden Shutdowns in Erklärungsnot geraten. (cs)


29.01.2021 - Verkehr, Polizeimeldungen:

B 56 zwischen Drabenderhöhe und Autobahn 4 gesperrt

Eine Information der Kreispolizeibehörde Oberbergischer Kreis :  Auf der B 56 zwischen der Autobahnanschlussstelle Bielstein und Wiehl-Brächen ist am Morgen ein LKW von einem umstürzenden Baum getroffen worden. Die Bundesstraße ist bis auf Weiteres wegen der Gefahr weiteren Windbruchs gesperrt.

Gegen 8.20 Uhr war ein LKW während der Fahrt von einem umstürzenden Baum getroffen worden. Der Baum traf mit hoher Wucht auf das Dach der Fahrerkabine, die dabei stark beschädigt wurde. Der Fahrer blieb zum Glück unverletzt. Weil aufgrund des weichen Bodens die Gefahr weiteren Windbruchs besteht, hat die Straßenmeisterei die B 56 ab dem Abzweig der L 302 nach Engelskirchen-Kaltenbach bis zum Kreisverkehr in Drabenderhöhe (Zeitstraße) gesperrt.
Polizeifoto :  Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.presseportal.de/blaulicht/pm/65843/4824914

Nachtrag :  Die Bundesstraße 56 konnte am Nachmittag wieder für den Verkehr freigegeben werden.


27.01.2021 - Historie:

Video erinnert an Historie des Mucher Internierungslagers

Relief des Gedenksteins am 'Walkweiher' in Much - (Archivfoto)

Es dürfte das erste Mal seit vielen Jahren sein, daß es anläßlich des heutigen Gedenktags für die Opfer des Nationalsozialismus keine Veranstaltung am Mucher 'Walkweiher' gibt - auch dafür sind die Einschränkungen zur Corona-Pandemie verantwortlich. Auf dem Gelände am Wahnbach zwischen der Marienfelder Straße und dem Parkplatz der Supermärkte wurden in den Jahren 1941 und 1942 Menschen jüdischen Glaubens aus dem damaligen Kreisgebiet interniert, bevor sie in Vernichtungslager transportiert wurden.

Heute erinnert ein Gedenkstein mit einer stilisierten Darstellung des damaligen Barackenlagers sowie den Namen der Opfer - 117 Kinder, Frauen und Männer - an die Geschichte des Ortes. Weil eine Gedenkfeier aktuell nicht durchführbar ist, hat der Mucher Paul Radau nach Quellen des Historikers Bruno H. Reifenrath und Fotos aus dem Gemeindearchiv ein Video zur Geschichte des Ortes zusammengestellt. Der knapp siebenminütige Film unter dem Titel "GeDenken, NachDenken, Erinnern - Juden in Much" kann unter dem nachfolgenden 'YouTube'-Link abgerufen werden :
Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterhttps://youtu.be/aIxj0xwwpF0
(Hinweis :  Bei Anklicken des Links werden Nutzerdaten an den 'YouTube'-Mutterkonzern 'Alphabet' übertragen.)


26.01.2021 - Vereine, Natur, Soziales:

Projekt 'Jubiläums-Wald' schon mit einiger Resonanz

Eine Information des Verkehrsverein Much :  Kaum ist diese Idee in der Welt, melden sich schon interessierte Bürger :  Waldbesitzer/innen bieten Flächen an, Privatleute fragen nach Baumpflanzungen. Wir werden mit dem Fachmann der Verwaltung, Herrn Josef Freiburg, die Bedingungen erörtern. Das zuletzt vorgestellte Flurstück an der "Walmwiese" ist circa 8.000 Quadratmeter groß und ist im Besitz der Gemeinde Much.
für den Vorstand - Hartmut Erwin


26.01.2021 - Vereine, Soziales, Personen:

Hospizdienst unterstützt bei Corona-Schnelltestungen

Hilla Schlimbach und Ute Zirwes - (Fotos : Ambulanter Hospizdienst Much)

Eine Information des Ambulanten Hospizdienst Much :  Zweimal in der Woche sind Hilla Schlimbach und Ute Zirwes - Koordinatorinnen des ambulanten Hospizdienstes in Much - im Seniorenzentrum in Much und in der Pflegeeinrichtung der Evangelischen Altenhilfe in Seelscheid und bieten ihre Hilfe bei der Durchführung der Schnelltestungen an.

Für die beiden Krankenschwestern ist es in dieser schwierigen Zeit eine Selbstverständlichkeit sich solidarisch mit den Einrichtungen zu zeigen und damit auch die gute Zusammenarbeit mit den Häusern zu festigen. Als positiver Nebeneffekt hat sich der Kontakt zu Angehörigen und Mitarbeitern intensiviert - insgesamt eine sehr schöne Entwicklung. Wir freuen uns, dass wir mit dieser Unterstützung einen Beitrag in dieser besonderen Zeit leisten können !


26.01.2021 - Gesundheit:

Technik-Desaster fordert viel Geduld bei Impf-Anmeldung

Gestern morgen um 8 Uhr startete landesweit (NRW) die Anmeldemöglichkeit für Termine im Impfzentrum, das in der Sankt Augustiner Kinderklinik eingerichtet wurde. Zunächst können sich nur Berechtigte der höchsten Priorität, das heißt über 80-Jährige und Risikogruppen, anmelden. Dabei wurden die beiden Möglichkeiten per Telefon oder Internet angeboten.

Wer die telefonische Anmeldung wählte, mußte in der Regel viel Geduld aufbringen. Wegen Überlastung des Call-Centers gab es zumeist nur eine Bandansage mit der Aufforderung, es später nochmals zu versuchen. Denjenigen, die in Erwartung überlasteter Leitungen das Online-Verfahren wählten, erging es nicht besser. Komplizierter hätte man es kaum machen können :

Wer die bundesweit einheitliche Seite  Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.116117.de  der 'Kassenärztlichen Bundesvereinigung' aufrief, lief nicht selten ins Leere. Denn auch der Server war zeitweise völlig überlastet. Wer er schaffte, erlebte weitere Rückschläge. Bei der persönlichen Registrierung wird von Problemen mit der Auswahl des Bundeslandes berichtet. Eine weitere Schwierigkeit trat bei der Adress-Registrierung nach der Eingabe der Postleitzahl auf. Der Ort muß nicht eingegeben werden, sondern wird automatisch generiert - wobei sich das System teils aufhing.

Ein für manche kaum lösbares Hindernis gibt es, wenn sich zwei Personen registrieren wollen, etwa ein Ehepaar. Eine gemeinsame Anmeldung ist derzeit nicht möglich, eine getrennte dürfte aber auch vielfach an den Voraussetzungen scheitern. Denn die zweite Registrierung ist schlicht nicht möglich, wenn man die gleiche Mail-Adresse angibt. Aber welches betagte Paar besitzt eine zweite Mail-Adresse ?  Dies dürfte teilweise sogar für hilfeleistende Angehörige schwierig sein.

Wer dachte, mit dem Abschluß dieser Registrierung ans Ziel zu gelangen, wurde enttäuscht. So muß aus Sicherheitsgründen zunächst ein Bestätigungs-Mail abgewartet werden, welches wiederum rückbestätigt werden muß. Dies endete gestern nicht selten mit einer immer wiederkehrenden Fehlermeldung. Für Verwirrung sorgte auch die Angabe "Die Bestätigung Ihrer E-Mail-Adresse war nicht erfolgreich, da der Bestätigungstoken nicht bekannt ist.". Ob es sinnvoll ist, über 80-Jährige mit wenig verbreiteten EDV-Fachbegriffen zu konfrontieren ?

Wenn man bis dahin alle Hürden überwunden hatte, konnte man sich mit seinen Zugangsdaten zur eigentlichen Auswahl eines Impftermins anmelden. Das endete aber schon am Morgen mit dem ernüchternden Hinweis "Leider sind derzeit alle Termine vergeben". Wer sich auch davon nicht entmutigen ließ, fand später eine textlich geänderte Fehlermeldung wieder : "Leider ist es aufgrund der erhöhten Nachfrage aktuell nicht möglich, Impftermine zu buchen. Wir arbeiten intensiv daran den Online-Buchungsservice wiederherzustellen."

Mit Beharrlichkeit und oftmals stundenlangen Versuchen konnte man dennoch zur Buchungsübersicht gelangen - und wunderte sich vielleicht über den Hinweis, daß das - aufgrund der vorherigen Registrierung automatisch ausgewählte - Impfzentrum angeblich am 1. Februar öffnen würde. Dabei steht schon seit einer Woche fest, daß die Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen erst eine Woche später, nämlich am 8. Februar, den Betrieb aufnehmen. Dies scheint offenbar nicht zur 'Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein', die hier die Terminzuteilung und die Impfzentren organisiert, durchgedrungen zu sein.

Mit Glück oder viel Ausdauer ist die Buchung eines Impftermins trotz aller Widrigkeiten sowohl telefonisch als auch online möglich. Daß wenig technik-affine Menschen mit dem Internet-Verfahren zurechtkommen, ist allerdings zu bezweifeln. Die, die es geschafft haben, können nun hoffen, daß der begehrte Impfstoff zu ihrem Termin auch tatsächlich zur Verfügung steht. Sonst war die ganze Mühe "für die Katz". (cs)


25.01.2021 - Gesundheit, Recht:

Ab heute gilt die neue Maskenpflicht in Handel und ÖPNV

Stoffmasken sind nun in vielen Fällen unzulässig - (Grafik : Land NRW)

Das Tragen von Masken hat innerhalb eines Jahres eine erstaunliche Wandlung vollzogen, nun wurde eine neue "Entwicklungsstufe" erreicht. Von Seiten der Politik zunächst als "Virenschleuder" tituliert, später als "Höflichkeitsgeste" anderen gegenüber bezeichnet, wurde das Tragen einer "Mund-Nasen-Bedeckung" ab Ende April 2020 in öffentlichen Gebäuden, im Handel und im Öffentlichen Personen-Nahverkehr zur Pflicht. Später kamen auch stark frequentierte Innenstädte und sogar Parkplätze hinzu.

Seit heute reichen Masken, die keine Zertifizierung besitzen, rechtlich nicht mehr aus. Das betrifft nicht nur hochgezogene Halstücher, sondern auch alle Arten von Stoffmasken, unabhängig ob selbstgenäht oder industriell gefertigt, ob gekauft oder als Werbegeschenk ausgegeben. Denn diesen fehlen in der Regel spezielle Vliese, die Normen bezüglich ihrer Durchlässigkeit von Tröpfchen oder Aerosolen erfüllen.

Zur intensiveren Bekämpfung der Pandemie sind nun im Handel und im Nahverkehr effektivere medizinische Masken vorgeschrieben. Dies gilt unabhängig davon, ob es die einfacheren OP-Masken oder die im Optimalfall eng anliegenden Masken der Klassifizierung "KN95", "FFP2" oder gar "FFP3" sind, allerdings sind nur Ausführungen ohne Ausatem-Ventil zulässig.

Damit ist aber auch die eingeübte "AHA-Formel" hinfällig. Denn die Buchstaben-Kombination stand für Abstand, Hygieneregeln und "Alltagsmasken". Da die so bezeichneten Masken nicht mehr der Rechtslage entsprechen, müßte es nun eigentlich "AHM" heißen, wobei das M für medizinische Masken steht. (cs)


24.01.2021 - Wetter:

Akute Gefahren durch Schneebruch in Wäldern der Region

Auch wenn der Schneefall der vergangenen Nacht sicherlich dazu reizt, einen Waldspaziergang zu unternehmen, sollte genau dies vermieden werden. Die Schneelast auf den Bäumen ist so groß, daß praktisch laufend Bäume umstürzen oder schwere Äste abbrechen und zu Boden fallen können. Die Feuerwehren der Region sind seit den frühen Morgenstunden im Einsatz, um nur diejenigen Bäume zu räumen, die eine Gefahr für Verkehrsteilnehmer darstellen. In den Wäldern ist die Zahl der Gefahrensituationen jedoch ungleich höher. (cs)


23.01.2021 - Gesundheit, Kreisverwaltung:

Senioren mit veralteten Angaben über Impfstart informiert

In dieser Woche haben die über 80-jährigen Bewohner/innen des Rhein-Sieg-Kreises, die nicht in Alten- oder Pflegeheimen wohnen, ein Schreiben über den bevorstehenden Impfstart erhalten. Denn diese Gruppe gehört zur ersten von drei zeitlich privilegierten Personenkreisen, die sich an Altersklassen (über 80, über 70 und über 60 Jahre), vorhandenen Vorerkrankungen oder anderen Risikofaktoren wie auch der Berufszugehörigkeit orientieren. Trotz der höchsten Klassifizierung mußten sie aber zunächst abwarten, weil die Bewohner/innen von Seniorenheimen aufgrund der dortigen hohen Infektions- und Todeszahlen bevorzugt berücksichtigt wurden.

Doch die Information in dem zugestellten Schreiben der Kreisverwaltung bezüglich des geplanten Impfstarts am 1. Februar war schon Makulatur, als die Postsendungen eintrafen. Denn der Beginn der Impfungen im schon seit einem Monat bereitstehenden, bislang ungenutzten Impfzentrum in Sankt Augustin (siehe  Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterBericht vom 3. Januar ) mußte nochmals um eine Woche auf den 8. Februar verschoben werden.

Weil die werksseitige Abfüllung des ersten zugelassenen Impfstoffs der Firmen-Kooperation 'BioNTech' / 'Pfizer' zunächst heruntergefahren wird, um sie nach Umstellung der Produktionsanlagen ausweiten zu können, werden zu Beginn des Februars noch nicht genug Impfdosen zur Verfügung stehen. Mit den reduzierten Impfstoff-Lieferungen werden zunächst weiterhin Bewohner/innen und Personal von Alten- und Pflegeheimen sowie medizinisches Personal versorgt, das aufgrund seiner Kontakte mit Infizierten ein erhöhtes Risiko hat. 

Der Umstand, daß die zur Verfügung stehenden Impfdosen durch die Produktions-Einschränkung für eine Aufnahme des Betriebs in den Nordrhein-Westfälischen Impfzentren am 1. Februar nicht ausreichen würde, zeichnete sich bereits Ende der vergangenen Woche ab. Warum die Anschreiben des Kreises trotz der überholten Angabe dennoch ohne jeglichen Hinweis auf die Verzögerung versandt wurden, ist nicht bekannt.

Der Start in den Impfzentren in NRW ist also für den 8. Februar vorgesehen. Der Beginn der Anmeldemöglichkeit für Impftermine bleibt aber unverändert. Ab Montag (25.01.) können sich Personen der ersten Prioritätsstufe, darunter alle über 80-Jährigen, telefonisch oder über das Internet registrieren lassen. Letzteres erfolgt über eine Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) unter  Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.116117.de . Telefonisch erfolgt die Terminvergabe - jeweils zwischen 8 und 22 Uhr - über die Rufnummer 0800 / 11611701.

Wer sich zu seinem Impftermin (eine Anreise ohne Termin ist sinnlos) zum Impfzentrum in der Kinderklinik an der Arnold-Janssen-Straße 29 in Sankt Augustin aufmacht, sei auf eine Ungenauigkeit im von der Kreisverwaltung mitgesandten Anfahrtsplan hingewiesen :  Dort endet der die Anfahrt darstellende Pfeil an der Kreuzung mit der Rathausstraße. Zur Kinderklinik gelangt man aber nur, wenn man der Arnold-Janssen-Straße weitere 100 Meter in Richtung Westen folgt. Eingangs der Zufahrt zur Klinik zweigt rechts die Einfahrt zum Parkplatz und Parkhaus ab. Direkt gegenüber befindet sich das Zelt für die Anmeldung zum Impfen. Auch die beiden Parkplatz-Symbole (ein weiterer liegt an der Arnold-Janssen-Straße gegenüber der Klinik) befinden sich auf dem Anfahrtsplan an unzutreffenden Stellen ! (cs)


21.01.2021 - Feuerwehr:

Scheunenbrand in Weeg drohte auf Wohnhaus überzugreifen

Aufgrund eines brennenden Schuppens wurde die Freiwillige Feuerwehr am gestrigen Abend gegen 20.35 Uhr alarmiert. Noch auf der Anfahrt zum Ortsteil Weeg erhielt die Feuerwehr die Information, daß mehrere Fahrzeuge gefährdet seien. So stellte sich der Schuppen vor Ort auch als ausgewachsene Fachwerkscheune heraus. Ein Nachbar hatte die Flammen auf einer Giebelseite des Gebäudes entdeckt und den Notruf abgesetzt. Bei Eintreffen der ersten der gut 30 in den Einsatz eingebundenen Wehrleute waren Anwohner bereits dabei, einen in der Scheune abgestellten Unimog der Baureihe 406 mit Hilfe eines Traktors aus dem brennenden Gebäude zu ziehen. Da dieser auf der nicht betroffenen Seite der Scheune parkte, blieb er unbeschädigt.

Die Feuerwehr öffnete ein weiteres Scheunentor mit Hilfe eines Bolzenschneiders. Bevor der Innenangriff gegen die Flammen, die bereits Teile der Holzverkleidung einer Giebelwand weggebrannt hatten und durch das Dach des Gebäudes schlugen, gestartet wurde, wurde zunächst eine Riegelstellung auf der Außenseite aufgebaut. Mit dieser wurde ein mit dem Dachstuhl unmittelbar angrenzendes Wohnhaus vor einem Übergreifen der Flammen geschützt. Dann ging ein Einsatztrupp unter Atemschutz im Gebäude gegen das Feuer vor. (cs)


21.01.2021 - Vermischtes, Tourismus, Kirchliches:

Mucher Krippenweg geplant - wer möchte mitmachen ?

Krippe auf dem Außengelände des Museums in Berzbach - (Pressefoto)

Eine Information des Mucher Tourismusbüros :  Aus vielen Ideen soll ein gemeinsames Projekt entstehen :  Irina Matzik (Mitarbeiterin der Tourist-Information Much) wurde darauf aufmerksam, dass Heinrich Schmitz aus Much-Bröl seine große Krippensammlung verkaufen möchte. Sie hatte sofort die Idee, eine der kleineren Krippen im Schaufenster der Tourist-Information auszustellen und weitere Händler an der Mucher Hauptstraße davon zu überzeugen, ebenfalls eine Krippe bei sich auszustellen und somit einen Krippenweg durch den Hauptort zu gestalten.

Kurz darauf sprach uns Karl-Josef Haas vom Technik- und Bauernmuseum in Berzbach auf die Krippen von Herrn Schmitz an. Der Finanzwart des Museumsvereins, Karl-Heinz Diederichs, hatte die Idee, einzelne Krippen von Herrn Schmitz in den Ortschaften zu verteilen und in Verbindung mit der jährlich ausgestellten Bergischen Heimatkrippe im Museum einen Krippenweg vom Hauptort nach Berzbach zu ermöglichen.

Beide Ideen passen gut zueinander und es ergab sich spontan, dass der ebenfalls in Much ansässige Krippenbauer Helmut Haas anbot, seine Krippen und die maßstabsgetreuen Modelle der Fatima- und Germana-Kapelle im Schaufenster der Tourist-Information auszustellen. Die Krippen wurden zu Beginn der Adventszeit aufgebaut. Zeitgleich stellten Heinrich Schmitz und Karl-Josef Haas eine große Krippe im Außenbereich des Museums aus. Diese beiden kurzfristigen Aktionen wurden sehr gut angenommen und die Arbeiten begeisterten viele Besucher bei einer Wanderung oder einem Spaziergang.

Die Pläne für den Mucher Krippenweg sollen nun konkretisiert werden :  Es werden noch weitere Interessenten gesucht, die eine Krippe kaufen und bei sich ausstellen möchten. Es gibt eine Vielzahl an Kunstwerken in unterschiedlichen Größen und Stilen im Angebot. Ausstellungsorte können Geschäfte, Vereinshäuser, Privatgrundstücke, Kapellen und vieles mehr sein. Zusätzlich werden viele fleißige Hände für den alljährlichen Auf- und Abbau der Krippen benötigt. Auch Einlagerungs-Möglichkeiten werden gesucht.

Während des Ausstellungszeitraums vom Beginn der Adventszeit bis Mitte Januar müssen die Krippen betreut und teilweise beaufsichtigt werden. Es wäre schön, wenn wir die Wandergruppen persönlich begleiten könnten und sich entsprechende Wanderführer finden würden. Eine Verpflegung der Reisegruppen unterwegs und / oder im Anschluss sollte ebenfalls angeboten werden. Weiterhin wird eine finanzielle Unterstützung für den Mucher Krippenweg benötigt.

Wir bitten alle Interessenten (zum Beispiel Privatpersonen, Geschäftsinhaber, Unternehmen, Vereine, Dorfgemeinschaften), sich telefonisch (02245 / 610888) oder per E-Mail (tourismus@much.de) bei uns zu melden. Wir bereiten dann mit Karl-Heinz Diederichs vom Museumsverein sobald wie möglich ein entsprechendes Treffen vor, damit Ideen ausgetauscht und die konkreten Planungen beginnen können. Wir freuen uns schon sehr auf viele Mitmacher und den Mucher Krippenweg !


20.01.2021 - Gesundheit, Recht, Landesregierung:

Shutdown bis 14.02. verlängert, Maskenregelung geändert

Bei der Beratung der Ministerpräsidenten-Konferenz mit der Bundeskanzlerin wurde der seit Mitte Dezember geltende, bislang bis zum 31. Januar verordnete Shutdown nochmals um zwei Wochen bis zum 14. Februar verlängert. Eine sonderliche Verschärfung der Regelungen konnte sich aufgrund der zuletzt gesunkenen Infektionszahlen nicht durchsetzen. Zu generellen nächtlichen Ausgangssperren, die dem Vernehmen nach erwogen wurden, kommt es somit nicht.

Gastronomie-Betriebe und Einzelhandels-Geschäfte (sofern nicht der Grundversorgung dienend) müssen somit noch nahezu vier Wochen geschlossen bleiben, ein kontaktarmer Außer-Haus-Verkauf mittels Zustellung oder Abholung (click and collect) bleibt zulässig. Auch Anbieter sogenannter körpernaher Dienstleistungen dürfen ihrem Beruf in diesem Zeitraum weiterhin nicht nachgehen, sofern es sich nicht um medizinische Anwendungen handelt.

Grundschulen und weiterführende Schulen bleiben weiterhin grundsätzlich geschlossen beziehungsweise der Präsenzunterricht ausgesetzt, eine Notbetreuung ohne Unterricht wird angeboten. Auch für Kindergärten gilt weiterhin, daß die Kinder nur wenn gar keine andere Möglichkeit besteht in die Einrichtungen gebracht werden sollen.

Das Tragen einer einfachen Mund-Nasen-Bedeckung soll künftig in Geschäften und bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht mehr ausreichen. Vorgeschrieben wird die Benutzung von medizinischen Masken. Hierbei werden zwar nicht die wirkungsvolleren und auch dem Selbstschutz dienenden FFP2-Masken vorgeschrieben, auch die leichteren OP-Masken bleiben zulässig. Nicht mehr ausreichend sind aber die ineffektiveren Stoffmasken, unabhängig ob industriell gefertigt oder selbstgenäht.

Neuregelungen gibt es auch für Unternehmen, die Homeoffice-Lösungen für ihre Mitarbeiter/innen mit Bürotätigkeiten oder ähnlichen Aufgaben nur noch aus gewichtigen Gründen ablehnen können. Dies dient wie die anderen Maßnahmen dazu, die Kontakte zwischen Menschen weiter zu reduzieren - in diesem Fall am Arbeitsplatz und in Verkehrsmitteln auf dem Weg dorthin.

Alle neuen Regelungen treten erst mit der vom jeweiligen Bundesland verfassten Aktualisierung ihrer Corona-Schutzverordnung in Kraft. Damit ist noch im Laufe der Woche zu rechnen. Ob alle hinzugekommenen Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen in die Verordnung aufgenommen werden, ist noch unklar, aber wahrscheinlich. (cs)


20.01.2021 - Vereine, Umwelt:

Ein 'Jubiläumswald' - neues Projekt des Verkehrsvereins ?

Eine Information des 'Verkehrsverein Much' :  Es gibt viele Gründe, neue Wege zu gehen. Und man muss nicht alles selbst erfinden :  Bürger/innen in Hückeswagen, Nettetal, Horstmar und Bergkamen hatten die Idee für einen "Jubiläumswald". Sie wollten die Vielfalt der Bäume in ihren Lebensbereich zurückholen und Zeichen setzen :  Ahorn, Hainbuche, Rotbuche, Linde oder Ulme werden gegen einen Obolus (130 Euro) von Fachleuten in einem zugänglichen Bereich gepflanzt. Die weitere Pflege der durch ein Schild namentlich zugeordneten Bäume kann von den Spenderinnen und Spendern erledigt werden, nach dem Motto : Jeder Mensch kann ein Förster sein !

Dass Bürger/innen aus Anlass einer Hochzeit, eines Geburtstages, bestandenen Examens oder ähnlichem etwas Gutes für den Klimaschutz oder Unterstützung für Insekten tun wollen, beweist die gute Resonanz in oben genannten Städten. In unserer Region käme als Motivation die Aufforstung von brachen Flächen dazu. Auch wir als Verkehrsverein Much haben mit unserem "Obstbaum-Projekt" in diese Richtung gedacht. Wir werden das Gespräch mit Waldbesitzern (Forstbetriebsgemeinschaft) suchen und weiter berichten.
für den Vorstand, Hartmut Erwin


19.01.2021 - Gesundheit, Kreisverwaltung:

Infektionszahlen sind langsam, aber kontinuierlich rückläufig

Wegen der zwischen Weihnachten und Neujahr gelegenen Feiertage und entsprechender Melderückstände wurden die registrierten "SARS-CoV-2"-Infektionszahlen der ersten beiden Wochen des neuen Jahres als nicht belastbar bezeichnet. Diese Phase ist nun vorüber und die Zahlen zeigen seit einer Woche eine klare Abwärtsbewegung. Dies galt für jeden einzelnen Wochentag verglichen mit dem der Vorwoche.

So gab es in den letzten sieben Tagen zusammengenommen 118.202 registrierte Neuinfektionen im Bundesgebiet, in den sieben Tagen zuvor noch 146.416. Entsprechend sank die 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner von 164,5 auf aktuell 131,5 ab. Kurz vor Weihnachten lag der Höchststand noch bei 197,6. Auf weiterhin sehr hohem Niveau bewegt sich jedoch die Zahl der Todesfälle in Verbindung mit einer "COVID-19"-Erkrankung.

Im Rhein-Sieg-Kreis gab es eine ähnliche Entwicklung, wenn auch auf einem etwas niedrigeren Level. Hier wurde der Höchststand Mitte Dezember mit 194,3 erreicht. Innerhalb der letzten sieben Tage sank die 7-Tages-Inzidenz von 134,2 auf Werte, die um die 100er-Marke schwanken, heute liegt er bei 107,9. Innerhalb einer Woche wurden im Kreisgebiet 687 Neuinfektionen verzeichnet. Damit ist die Zahl der erfassten Infektionen im Wochenmittel von täglich 111 auf 98 zurückgegangen, die der Akutfälle von 821 auf derzeit 722. Todesfälle an oder mit der Viruserkrankung gab es jedoch 37 innerhalb von nur sieben Tagen (Vorwoche 33).

In den weniger stark als der Durchschnitt des Kreisgebietes betroffenen Kommunen des Bergischen Rhein-Sieg-Kreises war - nach leichten Schwankungen - ebenfalls ein Rückgang zu verzeichnen. Für Much wurden binnen einer Woche sieben Neuinfektionen registriert (Vorwoche 6). Die Anzahl der Akutfälle blieb damit nahezu konstant, aktuell werden acht gelistet, vor einer Woche waren es sieben. Die Gesamtzahl der nach Test bestätigten Infektionen summiert sich bislang auf 198. Lokal kamen auch in der zurückliegenden Woche keine weiteren Todesfälle hinzu, so daß deren Zahl seit März 2020 bei zwei verblieb.

Stand Freitag (15.01.) war weiterhin keine Pflege- oder Betreuungs-Einrichtung im Gemeindegebiet von einem "Ausbruchs-Geschehen" betroffen, im Kreis waren es insgesamt noch 19 Einrichtungen (minus 3), aber mit einer gestiegenen Fallzahl von 604 (plus 72). Das Gesundheitsamt des Kreises kündigte gestern für die laufende Woche die Lieferung 3.376 weiterer Impfdosen an, die in 23 Einrichtungen der Senioren- und Altenpflege in 16 Kommunen des Kreisgebietes eingesetzt werden sollen, unter anderem in Much.

Eine positive Entwicklung der Fallzahlen war auch im benachbarten Oberbergischen Kreis zu verzeichnen. Die vom Land NRW aufgrund des zeitweise auf 244,8 gestiegenen 7-Tages-Inzidenzwertes angeordnete Einschränkung des Bewegungsradius der Bewohner wurde mit Wirkung des heutigen Tages aufgehoben. Der Inzidenzwert war seit einer Woche nahezu linear auf heute 157,7 zurückgegangen. Somit darf auch von außerhalb wieder räumlich uneingeschränkt nach Oberberg eingereist werden. Die vom Oberbergischen Kreis selbst auferlegte nächtliche Ausgangssperre bleibt aber bis zum 25. Januar bestehen. (cs)


17.01.2021 - Feuerwehr:

Feuerwehr aufgrund brennender Strohabfälle alarmiert

Von der Bundesstraße 56 aus sichtbar waren die aufsteigenden Rauchwolken, die am Samstagnachmittag (16.01.) gegen 15.40 Uhr von einer Hofanlage bei Niederwahn ausgingen. Auf dem Gelände brannten laut Feuerwehr Holz- und Stroh-Abfälle in unmittelbarer Nähe zu einem Strohhaufen und zahlreichen verpackten Siloballen. Die Löscharbeiten konnten nach einer Dreiviertelstunde abgeschlossen werden. (cs)


13.01.2021 - Verkehr, Baumaßnahmen:

Hinweis für Pendler ins linksrheinische Köln, Erftkreis, Düren

Rodenkirchener Brücke der BAB 4 - (Archivfoto : rhein-sieg.info)

Eine Informaion der bundeseigenen 'Autobahn GmbH' :  Ausbau der A 4 im Kölner Süden erfordert eine neue Brücke - Perspektive Rodenkirchener Brücke :

Die Rodenkirchener Brücke, das bekannte Wahrzeichen im Kölner Süden, ist durch den notwendigen Ausbau der A 4 nicht mehr zukunftsfähig und muss ersetzt werden. Als wichtige europäische Verkehrsader ist die sechsspurige A 4 und mit ihr die Brücke bereits heute dem stetig wachsenden Verkehrsaufkommen nicht mehr gewachsen. Bis auf Weiteres bleibt die Brücke die wichtigste Rheinquerung im Großraum Köln und ist für den Verkehr vollkommen nutzbar.

Im Jahr 1941 wurde die Rodenkirchener Brücke als erste echte Hängebrücke Deutschlands eröffnet. Im zweiten Weltkrieg wurde die Brücke durch Luftangriffe schwer beschädigt. Nach Ende des Krieges wurde die Brücke repariert und 1954 für den Verkehr wieder freigegeben. In den folgenden Jahrzehnten nahm das Verkehrsaufkommen stark zu, sodass die Brücke 1994 erweitert wurde. Seitdem stehen dem Verkehr in beiden Fahrtrichtungen je drei Fahrspuren zur Verfügung.

Auch nach der Erweiterung ist das Verkehrsaufkommen stetig gestiegen. Mittlerweile überqueren jeden Tag bis zu 135.000 Kraftfahrzeuge die Rodenkirchener Brücke. Laut Prognosen wird der Verkehr künftig noch weiter zunehmen.

Die Folge :  Sechs Fahrspuren reichen für künftige Verkehrsaufkommen nicht mehr aus. Es kommt bereits heute im ganzen Kölner Süden regelmäßig zu längeren Staus. Daher wurde der erneute Ausbau der A 4 zwischen den Autobahnkreuzen Köln-Süd und Köln-Gremberg im Bundesverkehrswegeplan 2030 in den "vordringlichen Bedarf" eingestuft. Die 'Autobahn GmbH' des Bundes hat zum 1. Januar 2021 den Auftrag für die Ausbauplanung von 'Straßen NRW' übernommen. Dieser sieht vor, die A 4 hier auf vier Fahrspuren je Richtung, also insgesamt acht Fahrspuren auszubauen.

Was bedeutet das für die Brücke ?

In diesem Ausbauabschnitt befindet sich die zum Teil 70 Jahre alte Rodenkirchener Brücke. Mit Blick auf den notwendigen Ausbau auf acht Fahrspuren ist untersucht worden, ob die Brücke die höheren Belastungen der steigenden Verkehrsaufkommen tragen kann. Dabei ist die Planung auch mit einer steigenden Zahl von Großraum- und Schwertransporten konfrontiert, was im Zuge der Überprüfung des Bauwerks für den Ausbau ebenfalls berücksichtigt werden muss.

Die vorliegenden statischen Untersuchungen zur Tragfähigkeit der Konstruktion haben ein eindeutiges Bild ergeben :  Die Rodenkirchener Brücke ist für den aktuellen Zustand mit sechs Fahrspuren sicher und voll nutzbar, ein Ausbau mit entsprechend höheren Belastungen ist aber auf der Bestandsbrücke nicht möglich. Die Nachrechnungen zeigen bei einem weiteren Ausbau auf acht Fahrspuren deutliche Überschreitungen der zulässigen Beanspruchungen über die gesamte Länge der Brücke auf. Daher ist eine Verstärkung der Rodenkirchener Brücke für den Betrieb mit acht Spuren nicht möglich, auch wenn die Brücke mit jeweils 19 Metern pro Fahrtrichtung prinzipiell über eine ausreichende Breite verfügt.

Die nächsten Schritte

Die 'Autobahn GmbH' übernimmt nun die umfangreichen Varianten-Untersuchungen, in denen unterschiedliche Konzepte für den Ausbau der A 4 geprüft werden. Dreh- und Angelpunkt ist dabei die Lage einer neuen Brücke, die den Verlauf der A 4 vorgeben wird. - Auch die Rheinbrücke selbst kann auf verschiedene Arten neu gebaut werden. Neben einer Hängebrücke mit ähnlichem Erscheinungsbild wie die bisherige Rodenkirchener Brücke wird beispielsweise auch eine Schrägseilbrücke geprüft.

Zum aktuellen Zeitpunkt innerhalb der Vorplanung werden auch weitere Alternativen betrachtet - dabei spielen aus die Planung der Rheinspange 553 sowie der Ersatzneubau der Bonner Nordbrücke (A 562) eine entscheidende Rolle. Neben der Gestaltung, der technischen Machbarkeit und der Leistungsfähigkeit spielen in der Bewertung der verschiedenen Varianten weitere Kriterien wie Wirtschaftlichkeit, Bauzeit, Umweltauswirkungen, Nachhaltigkeit und Flächeninanspruchnahme eine wichtige Rolle.

Die 'Autobahn GmbH' wird in Kürze auch den von 'Straßen NRW' begonnen kontinuierlichen und konstruktiven Beteiligungsprozess, mit dem Dialogforum als zentralen Organ und weiteren Informationsangeboten für alle Interessierten, fortsetzen.


12.01.2021 - Gesundheit, Recht:

Einreise in den Oberbergischen Kreis ist räumlich begrenzt

Seit drei Tagen hat der Oberbergische Kreis in Bezug auf die "SARS-CoV-2"-Infektionen den von der Ministerpräsidenten-Konferenz festgelegten Grenzwert der 7-Tages-Inzidenz von 200 überschritten. Neben einer vom Kreis verordneten Ausgangssperre zwischen 22 Uhr abends und 5 Uhr morgens wurden die Einschränkungen seitens der NRW-Landesregierung nochmals verschärft. Nun gilt eine Regionalverordnung, die den Bewegungsradius der Bewohner/innen auf das Gebiet des Oberbergischen Kreises begrenzt. Außerhalb des Kreisgebietes ist deren Aktionsradius auf eine Entfernung von 15 Kilometern Luftlinie ab den Grenzen ihrer jeweiligen Wohngemeinde beschränkt.

Doch auch für Personen, die nicht im Oberbergischen Kreisgebiet wohnen, hat die neue Regionalverordnung Auswirkungen. Denn auch die Einreise in das Kreisgebiet ist untersagt, wenn die Außengrenze der eigenen Stadt oder Gemeinde mehr als 15 Kilometer von der Kreisgrenze des Oberbergischen Kreises entfernt liegt. Auf Bewohner/innen von Much trifft dies nicht generell zu, weil die Gemeinde unmittelbar an das dortige Kreisgebiet angrenzt.

Allerdings ist auch hierbei zu beachten, daß nur so weit in den Oberbergischen Kreis eingefahren werden darf, bis die 15 Kilometer-Luftlinien-Entfernung von der eigenen Wohngemeinde erreicht ist. Interessant ist, daß in der Verordnung keine gesonderte Regelung für den Durchgangsverkehr, etwa auf der Autobahn 4, erwähnt wird. - Für berufliche Gründe, Besuche von engen Familienmitgliedern sowie weitere eng definierte Gründe gelten Ausnahmen, die der Verordnung des Landes zu entnehmen sind :
Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210111_coronaregiovo.pdf


12.01.2021 - Gesundheit, Kreisverwaltung:

Infektionszahlen nach den Feiertagen moderat angestiegen

Nach einer guten Woche ist es Zeit für ein Update der Infektionszahlen im Gemeinde- und Kreisgebiet. In beiden haben sich die Zahlen nach den Feiertagen mit ihrem geringeren Testaufkommen etwas erhöht - ob Nachmeldungen von den Weihnachtstagen oder dem Jahreswechsel oder auch Reiserückkehrer dafür verantwortlich sind, ist nicht bekannt. Für den Kreis bedeutet dies, daß die noch vor einer Woche mehrfach auf den Wert von unter 100 abgesunkene 7-Tages-Inzidenz der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner allmählich auf aktuell 134,2 angestiegen ist.

Mit Stand von gestern gab es seit März 2020 nun 12.929 Fälle, was - im Wochenmittel - einem Zuwachs von täglich 111 nach Test bestätigten Infektionen  entspricht. Die Anzahl der Akutfälle stieg nur gering auf 821. Eine bedenklichere Entwicklung nahmen die Todesfälle in Verbindung mit einer "COVID-19"-Erkrankung - innerhalb von nur sieben Tagen verstarben weitere 33 Patientinnen und Patienten, ihre Gesamtzahl beträgt derzeit 229. Nahezu unverändert ist die Menge der in Quarantäne beziehungsweise "häuslicher Absonderung" befindlichen Personen mit rund 2.400.

In Much kamen innerhalb einer Woche nur sechs nach Test bestätigte Neuinfektionen hinzu, sie summieren sich damit auf insgesamt 191. Die Akutzahl sank - nach zwischenzeitlich geringer Steigerung - mit derzeit sieben sogar leicht ab, Todesfälle waren im Januar bislang nicht zu beklagen. Nach den jüngsten diesbezüglichen Angaben vom Freitag (08.01.) ist im Gemeindegebiet keine Pflege-/ Betreuungs-Einrichtung mehr betroffen, kreisweit sind es noch 22 mit zusammen 532 Infektionsfällen unter Bewohnern oder dem Personal. Die Kreisverwaltung gibt an, daß in dieser Woche 1.181 Impfdosen erwartet werden, die 15 Seniorenheimen zugute kommen sollen, darunter auch in Much. (cs)


11.01.2021 - Verkehr, Baumaßnahmen:

Behinderungen auf der A 4 bei Overath-Untereschbach

Eine Information des 'Landesbetrieb Straßen NRW' :  Auf der A4 im Bereich der Anschlussstelle Overath-Untereschbach steht den Verkehrsteilnehmern in Fahrtrichtung Köln von Dienstag (12.01.) bis Donnerstag (14.01.), jeweils von 9 bis 15 Uhr, nur eine Fahrspur zur Verfügung. In Fahrtrichtung Olpe ist von Mittwoch (13.01.) bis Freitag (15.01.), jeweils von 9 bis 15 Uhr, nur eine Fahrspur befahrbar. Die 'Autobahn Rheinland' führt in dieser Zeit Arbeiten aus am dortigen Bauwerk.


11.01.2021 - Gesundheit, Recht:

Neue Corona-Schutzverordnung in Kraft - mit Ausnahmen

Ab dem heutigen Montag gelten die in der Vorwoche von der Ministerpräsidenten-Konferenz beschlossenen Verschärfungen der Corona-Schutzverordnungen. In Nordrhein-Westfalen weichen diese aber in einigen wesentlichen Punkten von den zunächst kommunizierten Bestimmungen ab.

So dürfen zwar auch hier Personen eines Haushaltes mit nur noch einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt zusammentreffen. Allerdings gilt dies nur für den öffentlichen Raum, weiterhin besteht die Ausnahme, daß diese Person zusätzlich von den zu betreuenden Kindern aus ihrem eigenen Haushalt begleitet werden darf. Ein Beispiel aus der Praxis :  Ein Elternpaar mit Kindern darf auf dem Spielplatz mit einem anderen Elternteil und dessen zu betreuenden Kindern zusammentreffen.

In Nordrhein-Westfalen gilt auch kein Automatismus einer Bewegungs-Einschränkung auf 15 Kilometer außerhalb des Wohnortes, wenn die 7-Tages-Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in einer kreisfreien Stadt oder einem Landkreis überschritten wird. Solche Maßnahmen obliegen dann der Einschätzung der örtlichen Behörden.

Ein aktuelles Beispiel ist der Oberbergische Kreis. Während die Inzidenzzahlen in den meisten Städten und Kreisen der Region in der vergangenen Woche nur mäßig anstiegen, verdoppelten sie sich in Oberberg. Vom bisherigen Höchststand von 292,2 am Sonntag ist die Zahl heute zwar wieder auf 244,8 abgesunken, liegt aber weiterhin deutlich über dem Schwellenwert.

In Oberberg gibt es die Einschränkung des Bewegungsradius derzeit dennoch ausdrücklich nicht, dafür andere Maßnahmen. So gelten die oben beschriebenen Kontaktbeschränkungen nicht nur im öffentlichen, sondern auch im privaten Raum. Darüber hinaus besteht über Nacht zwischen 22 Uhr und 5 Uhr eine Ausgangssperre (unvermeidliche Bewegungen wie der Weg zur und von der Arbeit natürlich ausgenommen). Zudem sind dort Versammlungen zur Religionsausübung derzeit gänzlich untersagt. (cs)


11.01.2021 - Verkehr, Polizeimeldungen, Feuerwehr:

Führte Online-Spiel zu schwerem Unfall bei Niederwahn ?

Eine Anwohnerin des Ortsteils Niederwahn berichtete, einen Knall am gestrigen Abend gegen 22.05 Uhr trotz des laufenden Fernsehers deutlich gehört zu haben. Dieser rührte von einem Unfall her, der sich auf der den Ort tangierenden Bundesstraße 56 ereignet hatte. Ein auf der Nebenstrecke aus Richtung Roßhohn kommender 'Mini' war in die Bundesstraße eingefahren, hatte dabei aber die Vorfahrt eines von Wiehl nach Much fahrenden VW-Busses mißachtet. Dessen 41-jähriger Fahrer habe den herannahenden PKW noch wahrgenommen, konnte aber nicht mehr reagieren.

Der 'Mini' traf den mit vier Personen besetzten Kleinbus in die rechte Seite und lenkte ihn dadurch zur linken Fahrbahnseite ab. Dort überwand der VW eine Bordsteinkante, wobei das linke Vorderrad wegbrach. Glücklicherweise kippte der Kleinbus nicht um, sondern kam auf dem Grünstreifen zum Stehen. Der mit zwei Männern besetzte 'MinI' kam auf der Kreuzung zum Stillstand. (cs)


08.01.2021 - Gesundheit, Landesregierung, Kreisverwaltung:

Impftermine ab Februar zunächst für bevorzugte Gruppen

Impfstoffe gegen Corona-Infektionen sind und werden sicherlich noch Monate lang Mangelware sein, betrachtet man den aktuell hohen Bedarf. Bevor jedermann einen Termin im - noch nicht geöffneten - Impfzentrum des Rhein-Sieg-Kreises in Sankt Augustin erhalten kann, gibt es Alters- und Berufsgruppen sowie Vorerkrankte, die bevorzugt berücksichtigt werden. Diese sind in drei Prioritätsstufen aufgeteilt.

Zur Gruppe der höchsten Priorität gehören die besonders gefährdeten Bewohner/innen von Senioren- und Pflegeheimen, die Pflegekräfte in diesen Einrichtungen, Mitarbeiter/innen von ambulanten Pflegediensten sowie Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit hohem Expositionsrisiko wie zum Beispiel beim Rettungsdienst, in Notaufnahmen und Intensivstationen der Krankenhäuser oder in Impfzentren.

Als erste in der Gruppe der höchsten Priorität werden vom Land ebenso wie vom Kreis aber auch pauschal die über 80-Jährigen genannt - also unabhängig davon, ob sie in einem Seniorenheim wohnen oder nicht. Doch genau der letztgenannte Kreis diese Personengruppe kommt trotz seiner Priorisierung vorerst nicht zum Zuge, zumindest nicht in Nordrhein-Westfalen. Abweichend zu anderen Bundesländern werden die Impfzentren hier erst am 1. Februar geöffnet.

Vorher haben über 80-Jährige, die zu Hause leben oder gepflegt werden, keine realistische Chance auf eine Impfung. Zugehörige dieser Altersgruppe im Kreisgebiet sollen in den nächsten Wochen angeschrieben werden, um Hinweise zur Vorgehensweise zu erhalten. Die Terminvergabe für das Impfzentrum erfolgt dann über die Telefon-Nummer des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes unter der 116 117. Die Möglichkeit der Terminvereinbarung bestehe aber frühestens ab dem 18. Januar, so die Kreisverwaltung. Die Kapazität hänge zudem von der Menge der zur Verfügung stehenden Impfdosen ab.

Noch ungelöst scheint das Problem, auch diejenigen zu berücksichtigen, die in häuslicher Umgebung gepflegt werden, aber nicht mobil sind, das Impfzentrum also nicht aufsuchen können. Hier herrscht möglicherweise das Prinzip Hoffnung, daß der jüngst von der EU zugelassene Impfstoff der US-Firma 'Moderna' bald zur Verfügung steht. Dieser ist temperaturbeständiger als der derzeit verwendete der Firmen 'BioNTech'/ 'Pfizer' und könnte daher auch dezentral zum Einsatz kommen, etwa durch Hausärzte.

Nach derzeitigem Kenntnisstand sind Personen, die keiner der drei priorisierten Gruppen angehören, also unter 60 Jahre alt sind, keine Vorerkrankungen aufweisen oder bestimmten Berufsgruppen angehören, nicht vor dem zweiten Quartal des Jahres an der Reihe, eventuell erst ab Sommer.

Zu den vorher berücksichtigten Berufsgruppen gehören neben Pflege- und medizinischem Personal unter anderem auch Polizei und Ordnungsdienste, die Feuerwehr, Beschäftigte in relevanten Positionen der Verwaltungen oder der kritischen Infrastruktur, in Apotheken und Pharmawirtschaft, der öffentlichen Ver- und Entsorgung, der Ernährungswirtschaft. dem Transportwesen, der Informationstechnik und Telekommunikation, weiterhin Erzieher/innen und Lehrer/innen. (cs)


06.01.2021 - Landesregierung, Schulen, Kindergärten, Technik, Baumaßnahmen:

Kein Präsenz-Unterricht an Schulen - Technik unzureichend

Nach einem aktuellen Beschluß der Landesregierung findet nach den Weihnachtsferien für die Dauer des Shutdowns bis zum 31. Januar keinerlei Präsenz-Unterricht an den Schulen in Nordrhein-Westfalen statt. Dies gilt - anders als in anderen Bundesländern - ausnahmslos, also auch für Grundschüler und Abschluß-Jahrgänge, die sich auf ihre Prüfungen vorbereiten müssen.

Für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird lediglich eine Notbetreuung in den Schulen angeboten, ausdrücklich kein Unterricht. Letzterer erfolgt ausschließlich als Distanz-Unterricht - sofern die technischen Möglichkeiten hierfür überhaupt gegeben sind. Nicht jedes Kind oder jede/r Jugendliche hat ein geeignetes digitales Endgerät wie PC, Laptop oder Tablet - Smartphones sind dafür nur eingeschränkt geeignet.

Nun rächen sich auch die Verzögerungen im geförderten Breitbandausbau, der die Versorgungslücken bei zeitgemäßen Internet-Geschwindigkeiten schließen soll. Ein ganzes Jahr Verspätung beim Ausbau wurde in Kauf genommen, um die Schulen noch im gleichen Förderverfahren berücksichtigen zu können, anstatt hier ein separates Verfahren zu starten.

Darüber hinaus teilte die zuständige Kreisverwaltung vor vier Wochen mit, daß es bei der mit dem Anschluß der Schulen an das Glasfasernetz beauftragten 'Telekom' zu weiteren Verzögerungen kommt. Demnach kann die geplante Fertigstellung bis zum November 2021 nicht eingehalten werden, nun wird Ende Mai 2022 anvisiert. Für die Anforderungen zu Zeiten der Pandemie ist dies wohl zu spät.

Auch der Anschluß der Haushalte in den Ausbaugebieten durch drei verschiedene Anbieter ist noch in keinem Fall abgeschlossen. So gibt es in großen Teilen des ländlichen Raumes weiterhin schlechte Voraussetzungen für das digitale Lernen (Distanz-Unterricht) wie auch für Home-Office-Lösungen.

Auch im Falle der Kindergärten soll bis zum 31. Januar nur eine Notbetreuung angeboten werden, um das Kontakt-Geschehen weitestgehend zu minimieren. (cs)


05.01.2021 - Gesundheit, Landesregierung:

Shutdown wird verlängert, Kontaktbeschränkung verschärft

Nach der heutigen Beratung der Ministerpräsidenten-Konferenz mit der Bundeskanzlerin kommt es zu einer Verlängerung des seit dem 16. Dezember bestehenden Shutdowns über den 10. Januar hinaus. Demnach müssen die Gastronomie, die auch bislang betroffenen Handelsgeschäfte sowie Anbieter körpernaher Dienstleistungen (Friseure, Kosmetik-, Massage- und Nagelstudios etc.) geschlossen bleiben. Inwieweit eine finanzielle Kompensation für die Zwansschließungen erfolgt, ist unklar. Ebenso sind alle organisierten Freizeit- und Sportangebote weiterhin untersagt.

Trotz der seit rund zehn Tagen fallenden Fallzahlen von Neuinfektionen werden die Maßnahmen zur gewünschten Kontaktreduzierung sogar verschärft. Statt der bisherigen Regelung, daß sich fünf Personen aus zwei Hausständen (zugüglich Kinder unter 14 Jahren) treffen dürfen, wird die Regelung aus dem vergangenen Frühjahr wieder aufgegriffen. Demnach dürfen sich nur noch Personen aus einem Hausstand mit einer einzigen Person aus einem anderen Haushalt treffen. Ob Kinder hinzugezählt werden können, wurde nicht konkretisiert. Eine noch rigorosere, für Alleinstehende unzumutbare Beschränkung auf den eigenen Haushalt konnte sich nicht durchsetzen.

Eine Neuerung ist die Schließung von Betriebskantinen, die künftig nur noch Essen zur Mitnahme ausgeben dürfen. Für Reise-Rückkehrer aus Risikogebieten - dazu zählen derzeit die meisten Länder - wird eine "Doppeltest-Strategie" eingeführt. Es besteht eine Testpflicht, zusätzlich eine Quarantäne-Anordnung. Mit einem zweiten negativen Test nach fünf Tagen kann die Quarantäne vorzeitig beendet werden. Wie schon zum Ende der Sommerferien kommt eine solche Maßnahme erneut zu spät, da die meisten Weihnachtsurlauber und Heimatbesucher längst zurück in Deutschland sind.

In den meisten Bundesländern wird der Präsenz-Unterricht in den Schulen wie vor den Weihnachtsferien ausgesetzt, stattdessen soll Distanz-Unterricht angeboten werden, dazu gibt es eine Notbetreuung. Letzteres gilt auch für die Kindergärten, die ebenfalls den Regelbetrieb nicht wieder aufnehmen können. Elternteile sollen zehn weitere arbeitsfreie Tage bei vollem Lohnausgleich zur Kinderbetreuung erhalten, Alleinerziehende 20 Tage. In Nordrhein-Westfalen wird bezüglich der konkreten Regelung für Schulen und Kindergärten allerdings erst am morgigen Mittwoch eine Entscheidung fallen.

Für Regionen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, sogenannte Hotspots, gelten deutlich verschärfte Restriktionen. In diesen Fällen wird eine Bewegungs-Einschränkung verordnet, die einen Aktionsradius von nur 15 Kilometer um den eigenen Wohnort einschließt (Weg zur Arbeit etc. ausgenommen). Als Wohnort wird dabei das komplette Stadt- oder Gemeindegebiet definiert. Im Rhein-Sieg-Kreis wurde diese Grenze Mitte Dezember zweifach nur knapp unterschritten. Momentan ist die Inzidenzzahl wieder auf 100 abgesunken. Die 15 Kilometer-Beschränkung ist nicht wissenschaftlich untermauert, sondern rein willkürlich gewählt.

Alle verschärften Maßnahmen werden erst nach der Veröffentlichung einer dementsprechend angepassten neuen Corona-Schutzverordnung durch das Land Nordrhein-Westfalen rechtswirksam. (cs)


05.01.2021 - Vereine, Soziales, Gesundheit:

Vorläufig keine Lebensmittel-Ausgabe bei der 'Mucher Tafel'

Wie die von der 'Arbeiterwohlfahrt Bonn / Rhein-Sieg' getragene 'Mucher Tafel' mitteilt, kann bis auf weiteres keine Lebensmittel-Ausgabe durchgeführt werden. Grund seien die aktuellen Schutzmaßnahmen bezüglich der Corona-Pandemie. Sobald eine Änderung der Situation eintritt, soll etsprechend informiert werden.



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